Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brandpusher & Storyteller GbR
(Januar / 2026)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Brandpusher & Storyteller GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden, soweit es sich um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
1.2 Diese AGB finden keine Anwendung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
2. Vertragsannahme, Vertragsunterlagen
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 An allen vorvertraglich oder im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten Ideen, Konzepten, Präsentationen, Unterlagen und Entwürfen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte vor, bis die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt ist. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, editierbare Daten, offene Dateien oder final produktionsfähige Masterdateien herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
2.3 Eine Weitergabe oder Nutzung dieser Unterlagen über den vereinbarten Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder
Abschlagszahlungen zu verlangen.
3.4 Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden
gesondert vergütet.
3.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurden.
4.2 Der Beginn der Leistungserbringung setzt voraus, dass alle technischen,
organisatorischen und inhaltlichen Fragen geklärt sind und der Kunde seine erforderlichen Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.
4.3 Verzögerungen, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden
zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
4.4 Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss können zu Anpassungen von Fristen und Vergütung führen.
5. Reisekosten und Reisezeiten
5.1 Reisen erfolgen ausschließlich, soweit diese zur ordnungsgemäßen
Leistungserbringung erforderlich sind oder vom Auftraggeber veranlasst wurden.
5.2 Flugreisen werden möglichst frühzeitig gebucht, um wirtschaftliche Tarife nutzen zu
können. Es wird grundsätzlich der wirtschaftlich angemessene und verfügbare Flugpreis innerhalb eines zumutbaren Abflug-Zeitfensters gewählt:
- ± 1 Stunde bei Inlands- und Kurzstreckenflügen
- ± 2 Stunden bei Interkontinentalflügen
Flugreisen werden vor allem dann genutzt, wenn besondere Gründe dies erfordern oder wenn dadurch die Gesamtreisezeit gegenüber einer Bahnreise mit einer Reisezeit von mehr als drei (3) Stunden wesentlich verkürzt wird und die entstehenden Mehrkosten wirtschaftlich vertretbar sind.
Die Wahl der Reiseklasse richtet sich nach der Flugdauer:
- Economy-Class bei innerdeutschen Flügen und internationalen Flügen bis zu vier (4) Stunden
- Premium Economy-Class bei Flügen mit einer Dauer von vier (4) bis sechs (6) Stunden.
- Business Class bei Flügen mit einer Dauer von mehr als sechs (6) Stunden.
- Flüge in der First Class sind ausgeschlossen.
Abweichungen von der vorgenannten Reiseklasse sind zulässig, sofern diese im Einzelfall wirtschaftlicher sind.
5.3 Bahnfahrten
Bei Nutzung der Deutschen Bahn werden die Kosten gegen Nachweis erstattet.
Die Nutzung von um- oder stornierbaren Sonder- und Spartarifen durch
frühzeitige Buchung wird berücksichtigt. Bahnfahrten mit einer Dauer von drei (3)
bis fünf (5) Stunden erfolgen grundsätzlich in der 2. Klasse, alle Bahnfahrten mit
mehr als fünf (5) Stunden, erfolgen in der 1. Klasse.
5.4 Öffentliche Verkehrsmittel und Taxi
Kosten für Bus-, Straßenbahn-, U- und S-Bahn sowie Taxi werden gegen Nachweis erstattet, sofern sie im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen.
5.5 PKW-Fahrten
Bei Nutzung eines privaten PKW erfolgt die Abrechnung auf Basis des jeweils steuerlich zulässigen Kilometersatzes gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen. Bei der Nutzung eines gemieteten Fahrzeuges, (Mittelklasse) werden die Kosten gegen Nachweis erstattet, sofern sie im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen.
5.6 Übernachtungskosten
Übernachtungskosten werden gegen Nachweis übernommen.
Hotels werden in der Regel ab der 4-Sterne-Kategorie gebucht und bewegen sich in einer Preisklasse von EUR 180, – brutto bis zu EUR 290, – brutto pro Nacht. Sofern in Ausnahmefällen (z. B. Messen, Großveranstaltungen) die Preise darüber hinaus gehen, kann einvernehmlich eine angemessene Abweichung vereinbart werden.
5.7 Abrechnung
Reisekosten sind gesondert abzurechnen. Rechnungen über Reisekosten sind innerhalb von fünfzehn (15) Tagen zur Zahlung fällig.
5.8 Reisezeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit, sofern nichts
Abweichendes vereinbart wurde und gemäß den jeweils vereinbarten
Vergütungssätzen abgerechnet wird.
6. Gewährleistung
6.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder ein konkretes Ergebnis wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6.2 Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl
Nachbesserung oder Neuerbringung.
6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz nur im Rahmen der Haftungsregelung dieser AGB.
6.4 Gewährleistungsansprüche gegenüber Unternehmern verjähren ein Jahr ab
Abnahme der jeweiligen Leistung. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung in Textform (§ 126b BGB) wesentliche Mängel rügt.
6.5 Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
7.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
7.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
7.5 Für vom Kunden eingebrachte Gegenstände und Materialien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.6 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.6 Die Haftung ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt.
8. Pflichten und Haftung des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen zeitnah nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt in Textform anzuzeigen.
8.2 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die Leistungen als
genehmigt, sofern es sich nicht um wesentliche, bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Mängel handelt.
8.3 Der Kunde trägt das wirtschaftliche Risiko des Projektes, soweit dieses nicht auf
einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht.
8.4 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass der Auftragnehmer vom Kunden gelieferte Inhalte/Materialien oder Weisungen vertragsgemäß verwendet, insbesondere bei behaupteten Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten.
9. Stornierung durch den Kunden
9.1 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, pauschalierten Schadensersatz zu verlangen:
bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 30 % der Auftragssumme
7–13 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
ab 6 Tage vor Leistungsbeginn oder bei Projektbeginn: 80 %
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Auftragnehmer;
bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig hiervon voll zu vergüten.
9.2 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, statt der Pauschale den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
10. Stornierung durch den Kunden
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
10.2 Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Vertragsende.
10.3 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
11.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.
12.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Individuelle Abreden gemäß § 305b BGB bleiben unberührt.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
